And I thought I struggled with French!
/Das krankenversicherungsgesetz verpflichtet jede in der schweiz wohnhafte person, bei einer schweizerischen krankenkasse versichert zu sein. mit ihrem zuzug in die schweiz unterstehen auch sie diesem obligatorium und mussen innerhalb von drei monaten nach ihrer wohnsitz-nahme eine krankenversicherung abschliessen.
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